Seit dem 01.01.2023 gilt zwischen Montessori Bildungshaus Lüneburg e.V. und der Hansestadt Lüneburg ein Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Der Hort ist organisatorisch an das Haus der Kinder gekoppelt. Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg ist zum 01.08.2023 angepasst worden und wir schließen uns daher dieser Beitragsordnung für die Hortbeiträge ab dem 01.02.2024 komplett an.

Die Eltern verpflichten sich, einen monatlichen Beitrag für die Hort-Betreuung des Kindes an den Träger zu entrichten. Der Hort-Beitrag ist auch im Krankheitsfall, während der Ferien und während der Schließzeiten zu zahlen, ist am 5. Tag des jeweiligen Monats fällig und gilt für das gesamte Schuljahr (01.08. bis 31.07.) oder bei Aufnahme während des Schuljahres für das laufende Schuljahr.

Die Höhe des zu entrichtenden Entgelts hängt von der Höhe des Gesamteinkommens der mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten und ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Betreuungsbeiträge sind in der unteren Tabelle 1 gelistet. Die Hort-Betreuung im Montessori Bildungshaus Lüneburg umfasst eine Halbtags-Betreuung (bis 4h). Diese Beiträge entsprechen der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg. Sollte es hier Änderungen geben, werden diese entsprechend angepasst. Bei durch den Träger nicht beeinflussbaren und unvermeidbaren Schließungen bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrags bestehen.

Zur Ermittlung des monatlichen Beitrags für die Betreuung Ihres Kindes im Hort ist eine Erklärung zum Einkommen der Personensorgeberechtigten (gleichgestellt sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern) abzugeben – siehe Tabelle 2 unten. Für die Berechnung ist die Summe aller Bruttoeinnahmen des Vorjahres anzugeben. Zu berücksichtigen sind auch steuerfreie Einkünfte des Kindes und des mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten. Weiterhin wird der Kinderfreibetrag, der Werbungskostenpauschalbetrag und die Vorsorgeaufwendungen als Freibeträge berücksichtigt.

Die Erklärung zum Einkommen ist von den Personensorgeberechtigten vollständig abzugeben. Soweit keine Erklärung abgegeben wurde, ist der jeweils höchste Elternbeitrag (s. Tabelle 1) zu entrichten. Dies gilt auch, wenn falsche oder unvollständige Angaben zum Einkommen gemacht wurden. Wissentlich falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden können (§263 Strafgesetzbuch – Betrug -). Ferner kann der Betreuungsplatz im Hort fristlos gekündigt werden. Zu niedrig festgesetzte Elternbeiträge können dann nachgefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Montessori Bildungshaus Lüneburg e.V. berechtigt ist, die Angaben in den Einkommenserklärungen zu prüfen. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, dem Montessori Bildungshaus Lüneburg e.V. gegenüber wesentlichen Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen. Anpassungen der Elternbeiträge werden jedoch nicht unterjährig, sondern nur zum neuen Kita-Jahr vorgenommen.

Geschwisterermäßigung

Werden in einem Haushalt mehrere Kinder gleichzeitig entgeltpflichtig in Kindertagesstätten / Hort für Kinder in der Hansestadt Lüneburg betreut, ermäßigt sich das Entgelt gemäß § 6 Absatz 1 für das zweite betreute Kind um 50 %, für jedes weitere betreute Kind entfällt die Entgeltpflicht vollständig. Maßgeblich ist die absteigende Altersreihenfolge. Eine Entgeltermäßigung nach § 9 oder § 10 steht einer Ermäßigung nach dieser Bestimmung nicht entgegen. Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung bleiben bei der Berechnung einer Geschwisterermäßigung unberücksichtigt.

Beispiel – Familie mit 4 Kindern:

Ein Kind 12 Jahre alt besucht den Hort – als 1. Kind voll entgeltpflichtig;

  • Ein Kind 9 Jahre alt besucht den Hort – als 2. Kind 50%-Ermäßigung;
  • Ein Kind 4 Jahre alt besucht den Kindergarten – beitragsfrei – bleibt für die Berechnung der Ermäßigung nach § 8 unberücksichtigt;

  • Ein Kind 2 Jahre alt besucht die Krippe – erhält als 3. Kind eine 100%-Ermäßigung.

Sharing-Plätze (SP)

Wir bieten grundsätzlich 2 Sharing-Plätze pro Hortgruppe an, wobei mindestens 2 Tage Hort-Betreuung in Anspruch genommen werden müssen, da das Kind sich sonst nicht optimal in die Hort-Gruppe integrieren kann. Es kommt nur dann ein Sharing-Platz zustande, wenn ein weiteres Kind die kompletten anderen Tage der Woche die Hort-Betreuung in Anspruch nimmt, so dass der Hort-Platz für 5 Tage besetzt ist. (Bsp: 2 Tage/Kind 1 + 3 Tage/Kind 2). Bei Sharing-Plätzen errechnet sich der monatliche Beitrag dann anteilig nach der Einkommensstaffel (s. Tabelle 1) entsprechend den vertraglich vereinbarten Wochentagen. Die Betreuungszeit ist immer halbtags bis 4h. Die Verpflegungspauschale für die gewählten Tage sind in Tabelle 3 gelistet.

Verspätete Abholung

Betreuungszeiten, die über die vereinbarte Betreuungszeit hinausgehen führen zur kostenpflichtigen Berechnung.

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