Die Höhe des Elternbeitrages (Betreuungsbeitrag für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) ist nach dem Einkommen gestaffelt. Die Betreuungsbeiträge für die Kleinkindgemeinschaft sind in der unteren Gebührenordnung gelistet. Die Hansestadt Lüneburg hat seit dem 01.06.2023 neben den Sätzen für den Elternbeitrag auch alle anderen Beiträge geändert. Da wir seit dem 01.Januar 2023 einen neuen Vertrag mit der Hansestadt Lüneburg haben, den sog. Defizitvertrag, schließen wir uns dieser Beitragsordnung komplett an.

Der Elternbeitrag ist monatlich zu entrichten, auch während der Schließzeiten (z.B. Ferienzeiten, pädagogische Tage), bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes. Bei durch den Träger nicht beeinflussbaren und unvermeidbaren Schließungen bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrags bestehen.

Zur Feststellung Ihres monatlichen Beitrags für die Betreuung Ihres Kindes in der Kleinkindgemeinschaft ist eine Erklärung zum Einkommen der Personensorgeberechtigten (gleichgestellt sind die im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern) abzugeben, siehe unten. Diese Erklärungen werden Ihnen mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Soweit keine Erklärung abgegeben wurde, ist der jeweils höchste Elternbeitrag der Gebührenordnung zu entrichten. Dies gilt auch, wenn falsche oder unvollständige Angaben zum Einkommen gemacht wurden. Wissentlich falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden können (§263 Strafgesetzbuch – Betrug -).

Die Kosten der Verpflegung sind vom Elternbeitrag ausgenommen und werden gesondert abgerechnet. Die Kosten für die Verpflegung sind als monatliche Pauschale vom Träger festgelegt. Die Verpflegungspauschale ist auch im Falle der Abwesenheit des Kindes und während der Schließungszeiten zu entrichten.

Es kann zusätzlich ein Früh- oder Spätdienst gebucht werden. Diese Zeiten sind monatlich kündbar.

Weiterhin berechnen wir einmal jährlich Materialgeld für die Portfoliodokumentation.

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